Hilfe bei der Pflegebegutachtung


Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung des Pflegegrades, welcher dem Pflegebedürftigen tatsächlich zusteht - schnell, erfolgreich, kassenunabhängig!


               Johannes Swoboda

 

               Unabhängiger Gutachter

               Geschäftsführer

 

                  Gabriele Huber-Swoboda

 

                  Unabhängiger Gutachterin 

                  Heilpraktikerin 

                  Geschäftsführerin 

 



Optimalen Pflegegrad erreichen !

UPG hat sich auf die Hilfe bei der Pflegegradeinstufung spezialisiert.

Unser oberstes Ziel ist, dafür zu sorgen, dass der Pflegebedürftige, der sich an uns wendet, den Pflegegrad erhält, welcher ihm tatsächlich zusteht.

Dies erreichen wir, indem wir mittels des selben Assessments, wie es der Medizinische Dienst verwendet, auf den Punkt genau den Ihnen zustehenden Pflegegrad errechnen. Anschließend werden die 6 Module pflegefachlich den Richtlinien entsprechend kommentiert. Zusätzlich erstellen wir einen pflegerelevanten Befundbericht in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt. Mit relevanten Fremdbefunden und dem Medikationsplan ergibt sich ein Vorgutachten, welches wir persönlich bei der Begutachtung mit Ihnen durchsetzen. Nur so können Sie sicher sein, die Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen - das hat sich in jahrzehntelanger Erfahrung erwiesen.



UPG Pflegeberatung

Unsere UPG - Pflegegrad - Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich direkt beim Pflegebedürftigen zuhause, da wir den Pflegebedürftigen, die Pflegeperson sowie die Räumlichkeiten und näheren Umstände persönlich kennenlernen müssen. So können wir uns ein realistisches Bild von der aktuellen Pflegesituation machen. Bei diesem kostenlosen Beratungsgespräch beantworten die UPG Pflegegrad-Experten alle ihre Fragen.

Auch bezüglicher möglicher Leistungen der Kasse beraten wir sie umfassend. 

  • Landespflegegeld 
  • Verhinderungspflege 
  • Pflegegeld / Pflegesachleistungen 
  • usw. 

Widerspruch Pflegegutachten (MDK/ Medicproof)

Wir übernehmen gerne ein mögliches Widerspruchsverfahren. Alle Widersprüche in diesem Zusammenhang müssen pflegefachlich begründet werden. Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Ein Rechtsstreit mit der Kasse kann so vermieden werden. Diese dauern sehr lange und sind äußerst kostspielig. 

Hilfe beim Pflegegrad: Kosten

Der Beratungstermin ist immer kostenlos. Nur bei Auftragserteilung entstehen Kosten im mittleren 3-stelligen Bereich. 

Bedenken Sie: 1 Punkt kann ausschlaggebend sein, ob Sie die nächsthöhere Pflegestufe erreichen. 

 

Beispiel (2025): Sie erreichen Pflegegrad 2 durch unsere professionelle Beratung. So ergibt sich folgender Unterschied zu Pflegegrad 1. 

Pflegegeld:                   4164,00 € mehr Leistung 

Sachleistung:               9552,00 € mehr Leistung 

Verhinderungspflege :  3539,00 € mehr Leistung 

 

Darum ist gut beraten, wer gut beraten ist...