Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung des Pflegegrades, welcher dem Pflegebedürftigen tatsächlich zusteht - schnell, erfolgreich, kassenunabhängig!
Gabriele Huber-Swoboda
Unabhängiger Gutachterin
Heilpraktikerin
Geschäftsführerin
UPG hat sich auf die Hilfe bei der Pflegegradeinstufung spezialisiert.
Unser oberstes Ziel ist, dafür zu sorgen, dass der Pflegebedürftige, der sich an uns wendet, den Pflegegrad erhält, welcher ihm tatsächlich zusteht.
Dies erreichen wir, indem wir mittels des selben Assessments, wie es der Medizinische Dienst verwendet, auf den Punkt genau den Ihnen zustehenden Pflegegrad errechnen. Anschließend werden die 6 Module pflegefachlich den Richtlinien entsprechend kommentiert. Zusätzlich erstellen wir einen pflegerelevanten Befundbericht in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt. Mit relevanten Fremdbefunden und dem Medikationsplan ergibt sich ein Vorgutachten, welches wir persönlich bei der Begutachtung mit Ihnen durchsetzen. Nur so können Sie sicher sein, die Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen - das hat sich in jahrzehntelanger Erfahrung erwiesen.
Unsere UPG - Pflegegrad - Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich direkt beim Pflegebedürftigen zuhause, da wir den Pflegebedürftigen, die Pflegeperson sowie die Räumlichkeiten und näheren Umstände persönlich kennenlernen müssen. So können wir uns ein realistisches Bild von der aktuellen Pflegesituation machen. Bei diesem kostenlosen Beratungsgespräch beantworten die UPG Pflegegrad-Experten alle ihre Fragen.
Auch bezüglicher möglicher Leistungen der Kasse beraten wir sie umfassend.
Wir übernehmen gerne ein mögliches Widerspruchsverfahren. Alle Widersprüche in diesem Zusammenhang müssen pflegefachlich begründet werden. Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Ein Rechtsstreit mit der Kasse kann so vermieden werden. Diese dauern sehr lange und sind äußerst kostspielig.
Der Beratungstermin ist immer kostenlos. Nur bei Auftragserteilung entstehen Kosten im mittleren 3-stelligen Bereich.
Bedenken Sie: 1 Punkt kann ausschlaggebend sein, ob Sie die nächsthöhere Pflegestufe erreichen.
Beispiel (2025): Sie erreichen Pflegegrad 2 durch unsere professionelle Beratung. So ergibt sich folgender Unterschied zu Pflegegrad 1.
Pflegegeld: 4164,00 € mehr Leistung
Sachleistung: 9552,00 € mehr Leistung
Verhinderungspflege : 3539,00 € mehr Leistung
Darum ist gut beraten, wer gut beraten ist...